Datenskandal bei der Postbank
Vom 26. Oktober 2009 in Critique
Die Postbank gewährt Tausenden von freien Handelsvertretern detaillierten Einblick in Millionen Girokonten ihrer Kunden. Damit will sie den Verkauf ihrer Produkte fördern. Laut Datenschutzbehörde von Nordrhein-Westfalen ist das verboten. Finanztest liegen auch zahlreiche Kontoauszüge von Prominenten vor.
Freie Mitarbeiter haben Zugang zur Datenbank
Die Postbank lässt Tausende von freien Mitarbeitern auf die Girokontodaten ihrer Kunden zugreifen. Dazu brauchen die Vertreter lediglich den Namen und das Geburtsdatum von Kunden in eine Unternehmensdatenbank einzugeben. Dann können sie nicht nur sehen, wie viel Geld ein Kunde auf dem Konto hat – sie haben ebenso Einsicht in alle Kontobewegungen. Auch wenn der Kontoinhaber der Weitergabe seiner Daten an die freien Mitarbeiter nicht zugestimmt hat, kann der Berater die Kontodaten lesen.
Keine Stellungnahme der Postbank
Die Postbank sah sich nicht in der Lage bis zum heutigen Montag um 10 Uhr eine Stellungnahme abzugeben. Gefragt hatte Finanztest am Freitag gegen 14 Uhr.
Blick auf Girokonto hilft beim Verkaufen
Die Daten sollen laut interner Postbankanweisung freien Mitarbeitern der 2006 gegründeten Postbank Finanzberatung AG bei ihrer Arbeit helfen. Das Vertriebsunternehmen mit etwa 4000 freien Handelsvertretern verkauft Produkte der Postbank und der BHW Bausparkasse. Sobald ein höherer Geldbetrag auf einem Konto eingeht, können die Berater den Kunden anrufen, um Geldanlagen zu verkaufen.
Datenweitergabe ohne Zustimmung des Kunden
Finanztest liegen Kontodaten und Briefwechsel zahlreicher Personen aus dieser Datenbank vor. Darunter sind auch Prominente wie zum Beispiel Axel-Springer-Vorstand Mathias Döpfner, der frühere Präsident von Borussia Dortmund, Gerd Niebaum, oder der Vorstand der Stiftung Warentest, Werner Brinkmann. Sie alle haben der Weitergabe ihrer Daten laut Dateneintrag nicht zugestimmt. Die Kontodaten einzelner Chefs der Postbank-Gruppe sind hingegen nach Recherchen von Finanztest vor dem Blick der Berater extra geschützt.
Verstoß gegen Datenschutz
Mit der Weitergabe dieser Daten an die Berater verstößt die Postbank gegen Datenschutzbestimmungen – und das ist ihr auch bewusst. Aus Finanztest vorliegenden Arbeitsanweisungen des Postbankvertriebs geht hervor, dass die Mitarbeiter auch dann auf die Daten zugreifen können, wenn ein Kunde dem überhaupt nicht zugestimmt hat. Die für die Postbank zuständige Datenschutzbehörde in Nordrhein-Westfalen hält es für unzulässig, dass freie Berater der Postbank die Girokonten der Kunden einsehen können.
Blick auf Kontobewegungen verboten
Unzulässig ist die Datenweitergabe nach Ansicht der Behörde selbst dann, wenn Kunden die Einwilligungserklärung der Postbank zur Weitergabe von Daten unterschrieben haben. Die Einwilligungserklärung umfasse nicht den Blick auf sämtliche Kontobewegungen.
Postbank-Vertrieb gibt Tipps zur unerlaubten Nutzung
Nach internen Arbeitsunterlagen liegen von Millionen von Postbank-Kunden keine Einwilligungen vor. Offenbar ist ihnen nach Gründung des neuen Postbank-Vertriebs 2006 noch keine Einwilligungserklärung zur Unterschrift vorgelegt worden. Dennoch stellt die Postbank den freien Mitarbeitern auch die Kontodaten dieser Kunden zur Verfügung. Die Postbank Finanzberatung AG gibt ihren Mitarbeitern hier vor, diese Informationen zwar zu nutzen, aber ihr Wissen im Kundengespräch vor den Kunden geheim zu halten.
Tipps für Postbank-Kunden
Postbankkunden, die nicht wollen, dass ihre Kontodaten eingesehen werden, sollten sich schriftlich an das Unternehmen wenden. Sie sollten die Postbank auffordern, die Weitergabe ihrer Daten zu stoppen.
Kunden können außerdem verlangen, dass ihnen die Postbank über gespeicherte und weitergegebene Daten Auskunft gibt. Bereits gegebene Einwilligungserklärungen können Kunden jederzeit widerrufen.
Bereits letzte Woche warnte Test schon vor dem Beratungsmodell der Postbank:
Finanzberatung der Postbank:Finanztest warnt vor Falschberatung bei der Postbank
Falschberatung, Urkundenfälschung, sinnloses Umschichten von Verträgen – Finanztest liegen gleich mehrere Fälle vor, in denen Kunden der Postbank Finanzberatung AG übers Ohr gehauen wurden.
Im Jahr 2006 hat die Postbank die Postbank Finanzberatung AG gegründet, die Produkte der Postbank und der BHW Bausparkasse verkauft. Seither arbeiten Berater der Postbank Finanzberatung AG als selbständige Handelsvertreter. Sie stehen nicht auf der Gehaltsliste der Bank, sondern leben ausschließlich von Provisionen. Die fließen aber nur, wenn sie möglichst viele Verträge verkaufen.
Wohl deshalb werde auf Teufel komm raus verkauft, auch wenn ein Kunde gar keine Verträge benötige, sagt Finanztest. Opfer von Falschberatungen sind besonders oft Ältere. So sind Senioren verstärkt Bausparverträge aufgeschwatzt worden, obwohl sie weder bauen noch renovieren wollten. Finanztest stieß gleich auf mehrere Fälle, in denen die Kunden weit über 100 Jahre alt werden müssten, um die Zuteilung ihres Vertrages zu erleben. In einigen Fällen wurden Kunden gleich mehrere Bausparverträge aufgeschwatzt. In anderen Fällen wurden Altverträge für eine Riesterfondsrente vorzeitig gekündigt und neue Verträge abgeschlossen. Ergebnis: Wieder können die Berater Abschlussprovisionen kassieren. Für Kunden ist ein solches Umschichten unsinnig und teuer.
In drei Fällen fälschte ein Berater Unterschriften. Er unterschrieb für Kunden Verträge, die diese gar nicht haben wollten. Erst nach Einschalten eines Anwalts löste die Postbank die Verträge wieder auf. Der Berater durfte trotz der Urkundenfälschung weiter für die Postbank arbeiten.


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